Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Joanna Piotrowska, freiberufliche DGKP, und ihren Klient:innen über mobile Wundversorgung, Palliativpflege sowie damit verbundene pflegerische Leistungen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

2. Leistungsumfang

Die Leistungen erfolgen nach pflegewissenschaftlichen Standards, den gesetzlichen Vorgaben des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes (GuKG) sowie nach ärztlicher Anordnung, sofern erforderlich.
Art und Umfang der Leistungen werden vor Beginn mit den Klient:innen bzw. deren Angehörigen vereinbart.

3. Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt zustande durch:

  • Unterzeichnung einer schriftlichen Vereinbarung oder

  • konkludentes Handeln (Inanspruchnahme der Leistungen).

4. Pflichten der Klient:innen

Die Klient:innen verpflichten sich:

  • wahrheitsgemäße Angaben zum Gesundheitszustand zu machen

  • erforderliche Informationen für die Durchführung der Pflege bereitzustellen

  • vereinbarte Termine einzuhalten bzw. rechtzeitig abzusagen (spätestens 24 Stunden vorher)

Nicht rechtzeitig abgesagte Termine können in Rechnung gestellt werden.

5. Vergütung

Die Leistungen werden nach dem jeweils gültigen Honorartarif abgerechnet.
Die Honorare sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig.
Bei Hausbesuchen können Wegpauschalen anfallen.
Eine Kostenübernahme durch Krankenkassen erfolgt nicht.

6. Haftung

Die Leistungserbringung erfolgt nach bestem pflegerischem Wissen und Gewissen.
Für Schäden, die durch unvollständige oder falsche Angaben der Klient:innen entstehen, wird keine Haftung übernommen.
Für höhere Gewalt oder nicht von mir zu vertretende Umstände (z. B. plötzliche Erkrankung, Verkehrsbehinderungen) besteht keine Leistungspflicht.

7. Datenschutz

Personenbezogene und gesundheitsbezogene Daten werden gemäß DSGVO und den gesetzlichen Dokumentationspflichten vertraulich behandelt. Eine gesonderte Datenschutzerklärung ist unter [Link zur Datenschutzrichtlinie] abrufbar.

8. Kündigung / Beendigung

Der Vertrag kann von beiden Seiten jederzeit aus wichtigem Grund gekündigt werden.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:

  • Vertrauensverlust

  • Nichteinhaltung der vereinbarten Pflichten

  • Gefährdung der Pflegekraft

9. Gerichtsstand und Recht

Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Wien, soweit gesetzlich zulässig.

Wundklar - Mobiles Wundmanagement
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